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AVESTICO GmbH, Handelskai 94-96, 23. Stock, 1200 Wien | Tel.:+43 (0) 660/55 99 213 | E-Mail: service@avestico.at | Web: https://www.avestico.at | FN 491037 p des LG ZRS

Wien | GISA-Zahl: – Gewerbeberechtigung: Versicherungsvermittlung in Form Versicherungsagent | GISA-Zahl: 25633924 – Gewerbeberechtigung: Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach §§ 1 Z 44 WAG 2018 als vertraglich gebundener Vermittler von Top Ten Investment Consulting GmbH, Garnisongasse 3/Top 4, 1090 Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen der AVESTICO GmbH

Partner der Finanzfuchsgruppe GmbH

Stand: Juni 2023

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1. Identität und Tätigkeit der AVESTICO GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
2. Geltung dieser AGB 2
3. Pflichten der AVESTICO GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
4. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . 3
5. Zustellungen und elektronischer Schriftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
6. Urheberrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
7. Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
8. Verwaltungskostenbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
9. Verschwiegenheit und Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
10. Rücktrittsrechte des Kunden, Belehrungen und Hinweise . . . . . . . . . . . . . 4
11. Sonstige Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
12. Agenturverhältnisse und Produktpartner der AVESTICO GmbH . . . . . . . . . . . 6

1. Identität und Tätigkeit der AVESTICO GmbH

 (1) Die AVESTICO GmbH, FN 491037p, Handelskai 94-96, 23. Stock, 1200 Wien, (im Folgenden kurz „AVESTICO“ genannt), vermittelt in der Form „Versicherungsagent“ Versicherungen für Rechnung und im Namen von Versicherungsunternehmen (im Folgenden auch kurz: „Versicherer“) an den Versicherungskunden (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt). Die AVESTICO agiert sohin als Mehrfach-Versicherungsagent. Sämtliche Agenturverhältnisse finden sich auf Seiten 8 und 9. Die AVESTICO ist Mehrfachagent. Weiters berät die AVESTICO im Rahmen der geschilderten Tätigkeit Kunden in Versicherungs- und Vermögensangelegenheiten im Rahmen der gewerblichen Vermögensberatung mit der Berechtigung der Vermittlung von Lebens- & Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent.

(2) Die Beratung erfolgt vertraglich gebunden im Namen und auf Rechnung der Versicherungsunternehmen. Die Beratung erfolgt grundsätzlich nicht auf Grund einer ausgewogenen Marktuntersuchung, sondern beschränkt sich ausschließlich auf die von den genannten Versicherungsunternehmen angebotenen Produkte. Die AVESTICO wird lediglich vermittelnd tätig.

(3) Die AVESTICO ist im Versicherungs- und Kreditvermittlungsregister (abrufbar unter: https://www.gisa.gv.at/vkr) eingetragen und verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent (GISA-Zahl: 36108299).

(4) Die AVESTICO ist als Versicherungsagent verpflichtet, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, die Geschäfte des Versicherungsunternehmens durch ihre Tätigkeit zu fördern. Sie hat sich dabei um die Vermittlung von Versicherungsverträgen der Versicherungsunternehmen zu bemühen. Die AVESTICO wird als Versicherungsagent Informationen über die Risikobeurteilung beim Kunden, die ihr zukommen, soweit erforderlich und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, an das jeweilige Versicherungsunternehmen weiterleiten. Als Versicherungsagent hat die AVESTICO sowohl die Interessen des Versicherungsunternehmens als auch jene des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu wahren, wobei die Interessen des Kunden vorwiegend zu berücksichtigen sind und ein entsprechender Interessenausgleich herzustellen ist. Die Vermittlung und Beratung des Kunden wird von der AVESTICO im Detail in Protokollen festgehalten und dokumentiert.

(5) Die AVESTICO erbringt ihre Leistungen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“ genannt) und der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sowie eines mit dem Versicherer abgeschlossenen Agentenvertrages, im Übrigen auf Basis der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, jedenfalls mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und unter Beachtung der Standesregeln. Die je nach Art des Geschäfts vom Versicherungsagenten oder der Versicherung zu erteilenden Informationen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt bzw. ausgehändigt.

(6) Die AVESTICO erbringt keine Tätigkeiten, welche die laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie die Schadensabwicklung bei Eintritt eines Versicherungsfalls beinhalten. Beschwerde- und Auskunftsstelle der AVESTICO ist Abteilung Qualitätsmanagement, erreichbar unter der Telefonnummer: +43 (0) 660/900 1426 oder per E-Mail: service@avestico.at, welche Beschwerden und Anfragen unentgeltlich behandelt.

(7) Die AVESTICO hält weder eine direkte noch eine indirekte Beteiligung von mindestens 10 % an einem bestimmten Versicherungsunternehmen.

(8) Die Vergütung für die Leistungen der AVESTICO erfolgt in Form einer Provision, sodass sie demnach in der Versicherungsprämie enthalten ist.

2. Geltung dieser AGB

(1) Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der AVESTICO und ihren Vertragspartnern (Kunden, etc.). Sie ergänzen gegebenenfalls abgeschlossene Verträge mit dem Kunden und/oder dem Versicherer. Der Kunde stimmt zu, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und der AVESTICO sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Verträgen zwischen ihm und der AVESTICO zu Grunde gelegt werden.

(2) Die Tätigkeit der AVESTICO wird, soweit nicht gesondert ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Österreich beschränkt.

3. Pflichten der AVESTICO GmbH

(1) Die AVESTICO ist verpflichtet, für den Kunden eine den vom Kunden angegebenen Informationen entsprechende und angemessene Risikoanalyse zu erstellen und ein darauf aufbauendes, an die Produkte der Versicherer, für welche die AVESTICO tätig ist, angepasstes angemessenes Deckungs- und/oder Vermögenskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Risikoanalyse sowie Deckungs- und/oder Vermögenskonzept auf den Angaben des Kunden sowie den der AVESTICO erteilten Informationen basieren. Unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Kunden können daher das Ausarbeiten eines angemessenen Konzepts verhindern, erschweren oder zu unerwünschten Ergebnissen führen.

(2) Die AVESTICO hat den Kunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz im Rahmen der jeweiligen Versicherer zu vermitteln bzw. ein den Umständen des Einzelfalles und den Kundenwünschen angemessenes Vermögenskonzept zu erstellen. Versicherer und Kunde nehmen zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung grundsätzlich auf die auf den Seiten 6ff genannten Versicherungs- bzw. Vermögensdienstleistungsunternehmen beschränkt ist und ausländische Unternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen gesonderten Auftrags gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.

(3) Die Tätigkeit der AVESTICO (Versicherungsvermittlung in Form „Versicherungsagent“) erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl von Versicherungs- und/oder Vermögensanlageprodukten können neben der Höhe der Versicherungsprämie bzw. des aufzuwendenden Kapitals auch andere, vom Kunden angegebene, Faktoren und Umstände miteinbezogen werden. Auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts können als Beurteilungskriterien herangezogen werden.

4. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die AVESTICO benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen ihrer Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine möglichst genaue und fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden das nach den Umständen des Einzelfalls bestmögliche Produkt des jeweiligen Versicherers vermitteln zu können. Gleiches gilt für die Beratertätigkeit der AVESTICO. Aus diesem Grunde ist der Kunde verpflichtet, der AVESTICO alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die AVESTICO von allen Umständen, die für die beschriebenen Leistungen von Relevanz sein können, zeitgerecht zu informieren, oder durch das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.

(2) Die vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die AVESTICO zur Grundlage der weiteren Erbringung ihrer Dienstleistungen machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtig sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ungedeckte Zeiträume bis zur endgültigen Annahme eines Versicherungsantrages bestehen können. Der Kunde, sofern er
nicht als Verbraucher nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von der AVESTICO übermittelten Versicherungs- und sonstigen Dokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Unrichtigkeiten und/oder Abweichungen vom ursprünglichen (Versicherungs-) Antrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls der AVESTICO ehestmöglich zur Berichtigung mitzuteilen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass eine Schadenmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- und/oder Leistungszusage eines Versicherers bewirkt.

(3) Der Kunde nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer und/oder Vermögensanlagetätiger Obliegenheiten aufgrund des jeweils anwendbaren Gesetzes (VersVG etc.) sowie des jeweiligen Vertrages und der jeweils anwendbaren vertraglichen (Versicherungs-) Bedingungen einzuhalten hat. Die Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers, Kündigung und/oder zu sonstigen negativen Konsequenzen im
Vertragsverhältnis führen.

5. Zustellungen und elektronischer Schriftverkehr

(1) Als Zustelladresse des Kunden gilt die der AVESTICO zuletzt vom Kunden bekannt gegebene Anschrift.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler, die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt die AVESTICO eine Haftung nur dann, wenn sie dies schuldhaft verursacht hat.

6. Urheberrechte

(1) Der Kunde anerkennt, dass jedes von der AVESTICO, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten erstellte Konzept, insbesondere eine Risikoanalyse und/oder ein Deckungskonzept, ein urheberrechtlich, nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geschütztes Werk darstellt. Sämtliche Verbreitungen, Vervielfältigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der AVESTICO.

(2) Für den Fall einer unberechtigten Verwendung eines Konzepts nach Absatz 1 hat der Kunde der AVESTICO eine sofort fällige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch die AVESTICO aufgrund einer unberechtigten Verwendung, insbesondere solcher nach dem UrhG, wird hierdurch nicht berührt.

7. Haftung

(1) Die AVESTICO haftet für allfällige Sach- und/oder Vermögensschäden des Kunden, soweit dieser nicht Verbraucher nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Für entgangenen Gewinn haftet die AVESTICO nicht. Die AVESTICO haftet nicht für die von Versicherungen bereitgestellten Informationen und deren Modellrechnungen.

(2) Die Haftung der AVESTICO ist, soweit gesetzlich zulässig, mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der AVESTICO bzw. ihrer Mitarbeiter beschränkt.

(3) (Schaden-) Ersatzansprüche gegen die AVESTICO müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.

8. Verwaltungskostenbeitrag

(1) Der jährliche Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich auf 100,00 EUR netto + 20 % Ust. p.a für Privatpersonen und Personengesellschaften. Dieser wird bei Neukunden unterjährig und bei Bestandskunden jeweils am 1. Februar des Jahres vom Girokonto eingezogen.

(2) Bei juristischen Personen werden 180,00 EUR netto + 20 % Ust. p.a. verrechnet. Der Verwaltungskostenbeitrag wird bei Neukunden unterjährig und bei Bestandskunden jeweils am 1. Februar des Jahres vom Girokonto eingezogen.

(3) Bei Beendigung der Zusammenarbeit wird die Abbuchung erst mit darauffolgendem Jahr eingestellt. Eine Rückzahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist ausgeschlossen.

(4) Inkludierte Leistungen: Bestandsverwaltung, stätige Vertragsoptimierung, Schadensregulierung, Verwendung der Kundenapp , Begleitung bei wichtigen Bankterminen o. Ä., Nachverhandlungen bei Kreditverträgen, Unterstützung bei
der Arbeitnehmerveranlagung.

(5) Der Einzug wird von AVESTICO Tech GmbH & Co KG durchgeführt.

9. Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Die AVESTICO ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekanntwerden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber soweit wie möglich geheim zu halten, soweit die Weitergabe nicht zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlich ist. Die AVESTICO ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden.

(2) Der AVESTICO ist der Schutz der (personenbezogenen) Daten des Kunden ein sehr wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz etc.)
sowie auf Basis der mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge und der zu erbringenden Dienstleistung. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://avestico.at/datenschutzerklaerung/.

10. Rücktrittsrechte des Kunden, Belehrungen und Hinweise

(1) Nach § 3 des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist ein Kunde, der Verbraucher ist, berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe, von seinem
Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Nach § 3a des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) kann ein Kunde, der Verbraucher ist, von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände in diesem Sinne sind 1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner, bei Bankverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 4. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 5. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist, 6. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt oder 7. der Vertrag dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) unterliegt.

(3) Nach § 11 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt 1. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, 2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen a) mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt, c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt, d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum
hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt, 3. bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung. wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847) verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das FAGG ist jedoch unter anderem nicht anzuwenden auf Verträge über Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs 2 Z 5 FAGG). Weitere Ausnahmen vom Rücktrittsrecht nach dem FAGG finden sich in § 18 FAGG.

(4) Nach § 5c des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) kann der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen, ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag, an dem der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist und der Versicherungsnehmer darüber informiert worden ist, jedoch nicht bevor der Versicherungsnehmer folgende Informationen erhalten hat: 1. den Versicherungsschein (§ 3), 2. die Versicherungsbedingungen, 3. die Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie, soweit diese nicht im Antrag bestimmt ist, und über vorgesehene Änderungen der Prämie sowie 4. eine Belehrung über das Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist in geschriebener Form gegenüber dem Versicherer zu erklären. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm die der Dauer der Deckung entsprechende Prämie. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Versicherungsverträge über Großrisiken gemäß § 5 Z 34 VAG 2016.

(5) Nach § 8 Abs 1 des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes (FernFinG) kann der Verbraucher vom Vertrag oder seiner Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs 2 genannten Fristen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist nach Abs 2 beträgt 14
Tage, bei Lebensversicherungen im Sinn der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit und bei Fernabsatzverträgen über die Altersversorgung von Einzelpersonen
aber 30 Tage. Die Frist ist jedenfalls gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Lebensversicherungen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher über den Abschluss des Vertrags informiert wird. Hat aber der Verbraucher die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen. Innerhalb der Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Vertrags erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen werden. Das FernFinG gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

(6) Allfällige weitere Rücktrittsrechte ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich die spezifischen Belehrungen zu den jeweiligen Versicherungs-/Finanzprodukten auf den vom Versicherer/Finanzdienstleister zur Verfügung gestellten Dokumenten befinden.

(7) Die Verletzung von Obliegenheiten im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses kann zum Entfall der Versicherungsdeckung und/oder Leistung, Kündigung durch den Versicherer oder sonstigen negativen Folgen für den Kunden führen. Zu gleichartigen und ähnlichen Konsequenzen können auch unrichtige Angaben des Kunden im Zuge der Vermittlung/Beratung führen. Die vom Versicherer und/oder Vermittler für das jeweilige Produkt zur Verfügung gestellten Informationen und Hinweise sind daher vom Kunden unbedingt zu beachten und einzuhalten.

(8) Bei Investitionen in Wertpapiere und ähnlichen Finanztransaktionen kann das Risiko eines Totalverlustes in der Regel nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Kredite sind langfristige Verbindlichkeiten, die teils über Jahrzehnte Rückzahlungsverpflichtungen auferlegen und ebenso mit Risiken (insb. Zinsrisiko) verbunden sind. Im Rahmen der Vermittlung und Beratung werden die jeweiligen Risiken auf Basis der Angaben des Kunden mit diesem erörtert.

(9) Die von den Versicherern/Kreditinstituten für die jeweiligen Produkte zur Verfügung gestellten Produktinformationsblätter und sonstigen Informationen werden dem Kunden vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt.

(10) Die Beschwerdestelle betreffend Versicherungsvermittler befindet sich im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt IV/1, Stubenring 1, 1010 Wien (www.bmdw.gv.at). Gemäß § 365z1 hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit Beschwerden von Kunden und anderen Betroffenen, insbesondere Verbraucherschutzeinrichtungen, über Versicherungsvermittler unentgeltlich entgegenzunehmen. Solche Beschwerden sind in jedem Fall zu behandeln und zu beantworten. Nach Möglichkeit ist auf eine Vermittlung hinzuwirken. Beschwerden über Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen als Versicherungsvermittler sind auch der FMA zur Kenntnis zu bringen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bei der Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten mit vergleichbaren Stellen anderer Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit anderer Beschwerdeund Schlichtungsstellen zu fördern.

11. Sonstige Bestimmungen

(1) Die aktuell gültigen AGB der AVESTICO sind im Internet unter https://www.avestico.at/agb abrufbar.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem (wirtschaftlichen) Zweck der undurchsetzbaren, unwirksamen oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

(3) Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen zwischen dem Kunden und der AVESTICO bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, was auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsformerfordernis selbst gilt.

(4) Es gilt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisions- und/oder Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

(5) Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der AVESTICO ist, mit Ausnahme von Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), jenes Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Sprengel sich der Sitz der AVESTICO, derzeit A-1200 Wien, befindet. Unbeschadet dessen ist für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

12. Agenturverhältnisse & Produktpartner der AVESTICO GmbH

(1) Als Versicherungsagent ist die AVESTICO GmbH, Handelskai 94-96, 23. Stock, 1200 Wien nicht verpflichtet, die Vermittlungstätigkeit ausschließlich für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen durchzuführen. Die AVESTICO tätigt ihre Geschäfte ausschließlich im Namen und auf Rechnung für die, nachfolgend aufgelisteten Versicherungsunternehmen.

(2) Darüber hinaus sind in der nachfolgenden Darstellung die Produktpartner der AVESTICO aufgelistet mit denen Kooperationsvereinbarungen bestehen, die Bankprodukte anbieten. Es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVESTICO GmbH in der gültigen Fassung. 

Übersicht der Agenturverhältnisse/Produktpartner der AVESTICO GmbH: 

Mit den im Folgenden aufgelisteten Unternehmen hat die AVESTICO GmbH, Partner der Finanzfuchsgruppe GmbH zum Stichtag 01.06.2023
Agenturverhältnisse (A) oder die Unternehmen sind Produktpartner (P) 

premiumpartner1 - AVESTICO

premiumpartner2 - AVESTICO

premiumpartner3 - AVESTICO

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