ÖSTERREICHISCHE IMMOBILIENFONDS

Sind österreichische offene Immobilienfonds nun am Ende?

Spätestens mit dem 01.01.2027 greift die Novelle des österreichischen „Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmInvFG) mit dem Ziel, die „Liquiditätssteuerung“ der Fonds zu verbessern und widerstandsfähiger gegen Marktschwankungen zu machen.

Wir von AVESTICO sehen hier keine Verbesserung, sondern eher das jähe Ende des österreichischen offenen Immobilienfonds gekommen. Bei einer Behaltefrist von mindestens 12 Monaten und einer ebenso langen Kündigungsfrist ist der Kunde verpflichtet, sein Investment im besten Fall zwei Jahre zu behalten. Im ungünstigeren Fall könnte auch noch §11 Absatz 2 greifen, bei dem aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ die Rücknahme der Anteilsscheine weitere 12 Monate von der Kapitalanlagegesellschaft verweigert werden kann.

Was ist die Lösung?

Wer Fondsanteile an österreichischen offenen Immobilienfonds besitzt und diese am Sekundärmarkt so schnell wie möglich abstoßen mag, kann das unkompliziert über AVESTICO erledigen. Einfach bitte einen persönlichen Termin im Backoffice vereinbaren und wir lösen unkompliziert dieses Problem.

Senden Sie Ihre Anfrage rechtzeitig an service@avestico.at.

Hier die Daten und Fakten:

Nicht von ungefähr werden über unseren Kooperationspartner Schelhammer Capital Bank AG mit April keine neuen Sparpläne mehr angenommen bzw. bestehende Verträge eingestellt.

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