PENSIONSREFORM

Die Bundesregulierung schickt die ersten Pensionsreformschritte in die parlamentarische Begutachtung!

Um letztendlich bis 2029/2030 rund € 1 Mrd. pro Jahr einsparen zu können, ist nun geplant, den Zugang zur klassischen Frühpension zu erschweren und von 40 Versicherungsjahren ab 2026 in einer Übergangszeit von 3 Jahren auf 42 Arbeitsjahre zu erhöhen. Auch wird ab diesem Jahr das Pensionseintrittsalter für die sogenannte „Korridorpension“ innerhalb von 2 Jahren quartalsweise jeweils für 2 Monate von 62 auf 63 Jahre erhöht.

Erst mit 42 zurückgelegten Versicherungsjahren und einem Antrittsalter von 63 wird parallel die sogenannte „Teilpension“ eingeführt, bei der man weiterarbeiten und dabei teilweise Pension beziehen darf. Ziel ist es, ältere Menschen länger im Erwerbsleben halten zu können und diese nicht in der Alterspension lediglich geringfügig hinzuverdienen dürfen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Teilpensionen abschlagsfrei und somit ertragreicher sind.

Daten und Fakten

Last but not least zum Thema Pensionen sei erwähnt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Jahr 2026 heuer früher fixiert wurden:

Pensionen bis € 2.500, — werden um die gesamte Inflation in Höhe von 2,7% erhöht; höhere Pensionen erhalten einen Pauschalbetrag von € 67,50 pro Monat.

Leider wird das nicht dem gesamten Personenkreis der älteren Erwerbstätigen zugutekommen, wenn aufgrund persönlicher Umstände, die sehr vielfältig sein können, Versicherungszeiten fehlen oder auch nicht nachgekauft werden können.

Am 22.04.2026 wurde auch eine Reform der betrieblichen Vorsorge vorgestellt. Hier ist geplant, dass die betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer geöffnet wird und nicht nur großen Betrieben vorbehalten sein soll. Ziel ist eine „Zusatzpension für jeden“, die durch geringe Kosten und mehr Wahlfreiheit bei den Veranlagungsmodellen attraktiver werden soll. Medien berichten von einer möglichen Steigerung der Nettopensionen um bis zu 10%.

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